[ Auszug: Ist der Pfandgläubiger nicht im Alleinbesitz des Pfandes, so kann er nach
dem Eintritt der Verkaufsberechtigung die Herausgabe des Pfandes zum
Zwecke des Verk ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]